Teilnahmebedingungen

  1. Einhaltung der allgemeinen Brandschutzbedingungen
  2. Brandschalen für Feuerstellen
  3. Beachtung der Nachtruhe ab 1:00 Uhr im öffentlichen Raum
  4. Einhaltung der Hygienevorschriften + Einhaltung Jugendschutzgesetz
  5. Teilnahmeberechtigt sind nur Darsteller, Händler und Sippen die mit ihrem Auftreten, dem Anliegen der historischen Epoche der Wikinger entsprechen.